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Blauer Engel: Sigel-Klassiker

Der blaue Engel ist eines der ältesten Umweltsiegel, es gibt ihn seit 1977. Vergeben wird das Siegel vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. An der Vergabe beteiligt sind außerdem das Umweltbundesamt, das Bundesland, in dem der Hersteller oder Anbieter des jeweiligen Produktes oder der Dienstleistung seinen Firmensitz hat, sowie die Jury-Umweltzeichen, ein unabhängiges Gremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kontrolliert die Entscheidungen der Jury Umweltzeichen. Den ganzen Beitrag lesen »

Geschrieben von admin am 22. September 2008 | Abgelegt unter Kontrolle | Keine Kommentare

Biosigel nach der EG-Öko-Verordnung

Das Bio-Siegel gibt es seit 2001. Es ist das einzige staatlich geschütze Zeichen für Bio- und Öko-Produkte. Die Vergabe wird durch das Öko-Kennzeichengesetz [1] und die Öko-Kennzeichenverordnung [2] geregelt. Grundlage dafür ist die EG-Öko-Verordnung von 1991. Vergeben wird das Öko-Siegel vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).

Die EG-Öko-Verordnung schützt Begriffe wie:
- Bio- / Öko-
- biologisch / ökologisch
- kontrolliert ökologisch / biologisch
- biologischer / ökologischer Landbau
- biologisch-dynamisch
- biologisch-organisch

Kriterien für die Vergabe des Bio-Siegels

Produkte, die das „Bio-Siegel nach EG-Öko-Verordnung“ tragen, müssen unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

- Lebensmittel dürfen nicht bestahlt werden
- Die Verwendung gentechnisch veränderte Organismen ist verboten
- Es dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und kein leicht löslicher, mineralischer Dünger verwendet werden
- Die Fruchtfolge muss abwechslungsreich sein, Monokulturen sind nicht erlaubt
- Tiere müssen artgerecht gehalten werden
- Tiere dürfen nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Antibiotika und Leistungsförderer gefüttert werden

Kontrollen

Nur Hersteller, die regelmäßig kontrollieren lassen, ob sie alle Bestimmungen einhalten, dürfen das Bio-Siegel tragen. Zuständig für die Kontrollen sind staatliche Behörden und private Kontrollstellen. Die privaten Stellen werden von den Bundesländern überwacht.

Kontrolliert wird einmal jährlich, in unregelmäßigen Abständen gibt es auch unangemeldete Kontrollen. Kontrolliert wird jeder Arbeitsschritt vom Anbau bis zur Verpackung.

Auf die Verpackung von Bio-Lebensmittel ist eine Kontrollnummer gedruckt. An dieser Nummer können Verbraucher sehen, welche Kontrollstelle das Produkt überprüft hat.

Bewertung

Das Bio-Siegel wird von label-online.de, einer Informationsseite der Verbraucher Initiative e.V., dem Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher, empfohlen: “Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.” (Quelle: label-online.de [3]) (Andrea Veyhle)

Weitere Infos

biosiegel.de [4]

Quellen

Das Bio-Siegel bei label-online.de [5]
Öko-Kennzeichengesetz [6]
Öko-Kennzeichenverordnung [7]
EG-Öko-Verordnung (PDF-Download) [8]

Geschrieben von admin am 22. September 2008 | Abgelegt unter Lebensmittelkontrolle | Keine Kommentare